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kevin-nota...

Ich möchte eine neue Wohnung mieten, weil mir meine alte zu teuer ist. Nun habe ich gehört, Vermieter sind berechtigt, von vorneherein steigende Mietstufen zu fordern. Wieviele Erhöhungen in welchen Zeitabständen sind zulässig?


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ANTWORTEN (5)
29.01.2011, 18:00 Uhr
 
starmax

Das sind sogenannte Staffelmietverträge. Die solltest Du höflich, aber bestimmt ablehnen.

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30.01.2011, 08:14 Uhr
 
Nelchen

Ich schließe mich meinem Vorredner an: Steffelmietvertrag nennt sich das und du solltest es ablehnen der Vermieter zieht da garantiert einen gehörigen Gewinn draus. Weil das Kündigungsrecht von dir für höchtsn vier Jahre ausgeschlossen werden kann! Du also nicht raus kommst.

Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden.

Die Miete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Mieterhöhung (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und bei Modernisierung ist hier nicht möglich).

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30.01.2011, 14:36 Uhr
 
Tim Meier

Wenn das im Vertrag vereinbart ist, kann der Vermieter so ziemlich alles reinschreiben, was er will. Mit deiner Unterschrift bestätigst du ja, dass dir das Recht ist. Du solltest also aufpoassen, mit was du dich einverstanden erklärst. Nachträglich wirst du die Stufenregeln nicht mehr loswerden können.

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31.01.2011, 11:05 Uhr
 
Annanna

Das stimmt, jeder Vermieter hat das recht, eine vorher individuelle vereinbarte Erhöhung, zu fordern. Zwischen den Staffeln muß eine Zeitspanne von einem Jahr sein und der Betrag muß in Euro eingetragen sein. Der Vermieter darf nicht im Vertrag Prozente angeben.

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01.02.2011, 22:00 Uhr
 
MeisterGunni7

Ja, Mietsteigerungen können von vornherein vereinbart werden, aber der Vermieter muss sich dabei sowohl an den Mietspiegel als auch die sogenannte Kappungsgrenze halten. Ist ein ziemlich komplexes Thema, schau mal hier nach: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mieterhoehung.html

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