. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
IvieB

Ich muss etwas für eine Klausur wissen, finde aber keine Informationen zu dem Thema. Wann tritt die Nichtigkeit eines Kaufvertrages ein? Was für Fälle könnte es geben?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
20.01.2011, 20:05 Uhr
Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
20.01.2011, 20:11 Uhr
 
starmax

Eine Sonderform der Unwirksamkeit: Zum Beispiel, wenn jemand einen Vertrag unterschreibt, aber nicht mündig/volljährig ist (also alle Rechtsakte, die von Anfang an keinerlei Rechtswirkung entfalten und bei denen eine Heilung meist nicht möglich ist).

Googlen!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
21.01.2011, 09:24 Uhr
 
netter_fahrer

Ein typisches Beispiel für das Nichtzustandekommen eines (Kauf-)vertrages sind die Abo-Fallen im Internet: Hier kommt z.B. kein Vertrag zustande, weil der Grundsatz gilt, beide Vertragspartner müssen dem Vertrag zustimmen -was aber bei untergeschobenen Verträgen nicht zutrifft, wenn ich nicht erkennen kann, dass es sich um einen Vertrag handelt- oder bei Minderjährigen; diese können auch keine Verträge abschließen und Käufe nur im Rahmen des sog. Taschengeldparagraphen tätigen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
21.01.2011, 18:54 Uhr
 
reinerGRAF100

Wenn sich herausstellt, dass eine der Parteien nicht im Geschäftsfähigen Alter ist, kann ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Wenn eine der Parteien nicht im Vollebsitz der geistigen Kräfte ist, aufgrund von Krankheit oder der Einwirkung andere Mittel, kann ein Kaufvertrag ebenfalls angefochten werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
23.01.2011, 14:32 Uhr
 
Jan Kaiser

Du musst auf jeden Fall zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit unterscheiden. Nichtig sind Verträge zum Beispiel dann, wenn sie gegen geltende Gesetze verstoßen oder ein Vertrag mit einer nicht geschäftsfähigen Person geschlossen wird. Auch Sittenwidrigkeit kann ein Grund für eine Nichtigkeit sein, also zum Beispiel das Ausnutzen einer Zwangslage.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick