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Mattis Mayer

Ich pflege das Grab meines Bruders, jetzt gibt es Streit wegen dem Grabnutzungsrecht. Kann das ein Friedhof eigenmächtig regeln?


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ANTWORTEN (4)
28.04.2011, 19:33 Uhr
 
starmax

Na Matti, das Nutzungsrecht hat ausschließlich der Bestattete - und enge Angehörige, wenn noch Platz und dieses auch vertraglich vorgesehen ist!

Aber die Friedhofssatzung gilt natürlich für alle Kunden enheitlich.

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30.04.2011, 20:12 Uhr
 
arbraha23

Das Grab wurde vor der Beerdigung vertraglich an die HInterbliebenen übertragen. Wie lange Du die Grabstelle pflegen darfst, wurde dort wahrscheinlich festgelegt. Wenn die Zeit abgelaufen ist, und der Platz gebraucht wird, wirst du leider nachgeben müssen.

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02.05.2011, 09:08 Uhr
 
Lisier-Tiny1

Es muss einen Vertrag geben. Der wird mit dem Friedhof geschlossen. Die Frage ist hier, wer den Vertrag abgeschlossen hat. Vor Ablauf wird man informiert, ob der Vertrag verlängert werden soll oder nicht. Gibt es da Probleme, gibt es immer noch die Möglichkeit, den Verstorbenen umzubetten.

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02.05.2011, 13:14 Uhr
 
JosefinesK...

So weit ich weiß ist es üblich, dass man eine Grabstelle fünfundzwanzig Jahre lang belegen darf. Wenn die Verwandten ein Grab über dieses Datum hinaus belegen wollen, müssen sie eine zusätzliche Zahlung leisten. Ich weiß nicht, inwiefern Friedhöfe das Recht haben, von diesen Gebräuchen abzuweichen ...

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