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Annica Klein

Ich soll demnächst in meiner Firma einen Teil Nachtdienst übernehmen. Allerdings erscheint mir die Bezahlung sehr mickrig für den Aufwand. Mein soziales Leben leidet schließlich extrem unter dieser Belastung. Gibt es Richtlinien für Schichtdienste?


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ANTWORTEN (3)
18.02.2011, 20:47 Uhr
 
Frog

Ich weiß nur das es bei uns von 22-6 Uhr 25% Nachtaufschlag gibt.

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19.02.2011, 18:36 Uhr
 
Hendrik Be...

Du hast gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Nachtarbeit, die seperat von deinem normalen Lohn ausgewiesen werden müssen. Die Nachtzuschläge müssen dir als Auslgeich für deine zusätzlichen Belastungen durch die Nachtarbeit gezahlt werden. Bei meinem letzten Arbeitgeber hat mein Zuschlag genau dem steuerfreien Nachtzuschlag von 25% vom Grundlohn entsprochen.

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22.02.2011, 23:15 Uhr
 
Eünther_23

Normalerweise ist die Bezahlung im Schihctdienst so gut, dass es genug Freiwillige für die Nacht gibt. Von den Zuschlägen ist auch ein guter Teil steuerfrei, das solltes du auch ausrechnen, bevor du die Bezahlung als mickrig ansiehst.Was die Richtlinien angeht, müsste dazu auch was in deinem Vertrag stehen. Wenn dort nichts davon erwähnt ist, bist du nicht verpflichtet.

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