. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
marloneee2...

Ich soll einenTteil des Straßenbaus vor meinem Haus bezahlen. Es sind angeblich Anliegerkosten. Wie kann ich mich wehren?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
28.12.2011, 23:18 Uhr
 
starmax

Leider gar nicht. Erschließungskosten dürfen auf die Anlieger umgelegt werden - es sei denn, ein nachträglicher Ausbau dient anderen Zwecken wie z. B. geänderte Verkehrsleitführung, Durchgangsverkehr.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
29.12.2011, 00:09 Uhr
 
ing793

Normalerweise werden solche Aktionen weit im Vorfeld angekündigt. Dann kann man versuchen, mit der gesamten Strasse und der Presse dagegen vorzugehen. Im Endeffekt wird dann das Vorhaben eventuell fallengelassen.

Oft aber auch nicht. Für Reparaturen sind die Gemeinden verantwortlich, für Sanierungen die Anlieger. Die Stäadte haben jetzt festgestellt, dass sie viel Geld sparen, wenn sie die Reparaturen so lange schleifen lassen, bis saniert werden muss. Und dann hängt man als Anlieger am Fliegenfänger. Wehren kann man sich dagegen kaum.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
31.12.2011, 14:15 Uhr
 
Marksi242476

Das ist im Allgemeinen durchaus möglich und im Bereich des legalen.

Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihren konkreten Fall beurteilt und Sie dahingehend beraten kann.

Sollte diese Kosten der Komune jedoch ordnungsgemäß sein, müssen Sie wohl oder übel bezahlen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
02.01.2012, 03:29 Uhr
 
Günter Kaiser

Grundsätzlich ist diese Art des Vorgehen seitens der Komune legal.

Da ich aber Ihren konkreten Einzelfall nicht kenne würde Ich Ihnen bei Zweifel raten einen Anwalt zu kontaktieren, denn es spielen da ja einige Faktoren eine Rolle bei den Anliegerkosten und deren Höhe.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
08.01.2012, 14:50 Uhr
 
lorenzenkü...

Hier hilft nur der Gang zu einer anwaltlichen Rechtsberatung bzw. der Klageweg. Es ist üblich, dass Gemeinden einen Teil oder die gesamten Erschließungskosten für die Infrastruktur auf die Anlieger umlegen. Ob dies gerechtfertigt ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wichtig ist es, keine Einspruchsfrist zu versäumen, ansonsten gilt ein behördlicher Bescheid immer als anerkannt und ist auch später vor Gericht nicht mehr anfechtbar.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
VERWANDTE THEMEN
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN