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Fynnyfyn2

Ich war bei einer Fortbildung, die mir vom Unternehmen aus vorgegeben wurde, die Bahnkosten habe ich selbst bezahlt. Wie sieht es da aus, mit einer Reisekostenregelung? Wenn ich Anspruch auf Geld habe, dann will ich das wissen.


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ANTWORTEN (4)
20.03.2011, 23:34 Uhr
 
Joseph Huber

Anspruch auf Rückvergütung hast Du in jedem Fall. Entweder zahlt der Arbeitgerb die Kosten für die Fahrkarte oder Du holst Dir das Geld beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück. da hast Du die Möglichkeit, die Kosten und den Verpflegungsaufwand (Pauschbetrag) mit anzugeben.

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21.03.2011, 07:04 Uhr
 
Highspeed

Fahrtkosten hattest Du ja nun mal keine, aber evtl. Verpflegungskosten. Einen kleine Teil davon kannst Du zurück bekommen.

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21.03.2011, 11:50 Uhr
 
Stellas_sc...

Das kommt ganz auf die Regelung des Unternehmens an. Das kann ganz unterschiedlich sein. Sollte aber im VErtrag oder sonstwo schriftlich festgehalten sein. Wenn es vorgegeben war, hat man schon höhere Chancen, aber wenn ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht, wäre man sicherlich schon vorher darauf aufmerksam gemacht worden. Nachfragen!

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23.03.2011, 09:27 Uhr
 
denn8uschke

Dann hättest Du von vornherein mit Deinem Unternehmen diesen Punkt klären müssen. Wenn Du das nicht hast, kann es passieren, dass Du auf die Kostenerstattung keinen Anspruch hast. Du hast nun die Chance in Deinem Arbeitsvertrag nachzulesen, wie die Regelung in einem solchen Fall gehandhabt wird. Rede mit Deinem Vorgesetzten sachlich, vielleicht gibt es ja eine Lösung.

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