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schmiddle3

Ich war länger im Urlaub und habe mir dadurch versehentlich Inkassogebühren eingehandelt. Was kann ich tun?


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ANTWORTEN (8)
13.11.2011, 14:53 Uhr
 
TKKG

Die Inkassogebühren hast du dir nicht eingehandelt weil du im Urlaub warst, sondern weil du ein vertraglich vereinbartes Zahlungsziel nicht eingehalten hast!


Das du in dieser Zeit deine Post nicht gelesen hast ist ein anderes Probem! (Und zwar deines! Gugst du hier!)

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13.11.2011, 15:27 Uhr
 
bh_roth

TKKG hat dir geantwortet, aber nicht auf deine Frage. Selbstverständlich warst du dann schon ganz schön lange weg, weil du die Zahlungserinnerung, die Mahnung(en), die Ankündigung des Einschaltens eines Inkassobüros nicht lesen konntest. Aber das war nicht die Frage. Was kannst du tun? Ich würde, wenn mir das passieren würde, in einem höflichen Schreiben an den, der die Zahlung zu bekommen hat, dein Versäumnis erklären,. und darum bitten, von den Säumniszuschlägen abzusehen. Gleichzeitig solltest du nachweisen können, dass du die Zahlungen wieder aufgenommen hast. Oftmals ist die Sache damit erledigt. Aber eine Garantie dafür kann man nicht geben.

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13.11.2011, 15:52 Uhr
 
ing793

Solange der ursprüngliche Rechnungssteller noch der Gesprächspartner ist, kann man über alles reden (kommt natürlich auch darauf an, wieviel zu spät das Ganze war). Eine Garantie gibt es nicht, aber man will Sie vielleicht als Kunden behalten und verzichtet auf die Mahngebühren, wenn Sie freundlich darum bitten, die Situation erklären und umgehend die Zahlung einleiten.

Wenn ein externes Inkassobüro eingeschaltet wurde, war es das in aller Regel. Dann können Sie nur noch zahlen.

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14.11.2011, 23:14 Uhr
 
thehellion

Die Rechtsprechung ist sehr inkassounfreundlich !

Ich bin mit folgender Vorgenesweise immer gut gefahren :

HF plus z.b 5 € direkt an den Gläubiger und gegenüber dem Inkasso die Forderung schriftlich zurückweisen sowie der Weitergabe der daten gem BDSG sowie Kontaktaufnahme per telefon untersagen.

Schläft nach 2 oder 3 Bitt Briefen ein.

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11

...Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........

im Link weiter Urteile

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15.11.2011, 12:05 Uhr
 
Kjelllee1958

Bezahl erst einmal die Rechnung und wende dich dann an das Unternehmen, und bitte um Kulanz. Rechtlich kannst du wegen der Gebühren nichts mehr tun, denn den Urlaub hattest du geplant. Du hättest ja vorher zahlen können, um den Gebühren zu entgehen. Aber vielleicht lässt das Unternehmen sich erweichen.

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16.11.2011, 18:41 Uhr
 
Master-Till

Am besten einfach bezahlen. Oder Sie setzen sich mit dem Inkassobüro bzw. Ihrem Gläubiger in Verbindung. Möglicherweise werden Ihnen wegen des Urlaubs die Gebühren gestrichen. Darauf würde ich mich allerdings nicht verlassen. Denn der Gläubiger wird denken ... wenn sein Schuldner das Geld hat, eine Reise zu bezahlen, dann hat er auch das Geld für die Gebühren.

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18.11.2011, 22:59 Uhr
 
Mats Krüger

Das ist so eine Sache. Als erstes: Die Hauptforderung und Zinsen bezahlen! Wenn du keinen Ärger willst, bezahlst du das Inkasso gleich mit. Wenn du das nicht zahlen willst, kannst du es auch darauf ankommen lassen, das Inkasso also nicht bezahlen. Gerichte weisen Klagen in denen es nur um deren Gebühren geht, regelmäßig ab. Die meisten wissen es, manche klagen aber trotzdem.

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18.11.2011, 23:49 Uhr
 
DasHoernchen

Na was wohl? Bezahlen und nicht im Internet nach Mitleid suchen. Du bist selbst schuld.

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