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Ich will meinem Sohn unseren Grund und Boden vererben. Worauf muss ich bei der testamentarischen Grundstücksübertragung aufpassen?


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ANTWORTEN (5)
13.04.2011, 18:40 Uhr
 
bifu70

Da spielen so viele Faktoren eine Rolle, dass ich dir dringend nahelegen möchte, dich bei einem Fachanwalt für Steuerrecht individuell beraten zu lassen. Das ausgegebene Honorar rechtfertigt sich meist durch das Umschiffen von nicht auf den ersten Blick auszumachenden Klippen in den wilden Gewässern des Erbschafts- und Steuerrechts, die ihr ohne Hilfe nicht erkannt hättet.

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13.04.2011, 19:19 Uhr
 
Frettchen77

Ich würde auch sagen, dass man so etwas am besten über einen Anwalt macht. Aber wenn es um das Testament geht, würde ich eher einen Notar empfehlen.

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13.04.2011, 23:23 Uhr
 
starmax

DAS möchte ich sehen - wie Du als Verblichene(r) bei der Testamentsverlesung aufpaßt....

Hier stimmt was nicht: Entweder Du überträgst Deinem Sohn im Wege der Schenkung das Land (wobei andere evtl Erben mindestens ein Pflichteilsanspruch haben), oder er erbt, im Todesfall ganz ohne Testament automatisch (der Ehepartner evtl. die Hälfte).

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14.04.2011, 06:53 Uhr
 
Levin Krause

Fraglich ist, ob dein Sohn noch Geschwister hat, die zu bedienen wären. Die müssten natürlich einen Pflichteil bekommen. Wenn dein Sohn aber, so wie es sich auch anhört, Einzelkind ist, musst du eigentlich "nur sterben". An deiner Stelle würde ich aber zu einem Notar gehen und ein ordentliches Testament anfertigen lassen.

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14.04.2011, 22:37 Uhr
 
Bernhae_Kl...

Durch eine frühzeitige Grundstücksübertragungen, die zu Lebzeiten stattfindet, lassen sich nicht unerhebliche Steuerzahlungen vermeiden. Durch einen Notar könntet ihr das Ganze in die

Wege leiten und dein Sohn hätte eines Tages nicht die hohe finanzielle Belastung.

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