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Liam A

Ich will meinen Ausbildungsvertrag kündigen. Auf was muss ich mich in der Folge einstellen? Was könnte das für Nachteile mit sich bringen?


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ANTWORTEN (7)
06.01.2012, 23:29 Uhr
 
DasHoernchen

Da gibt es mehrere Nachteile. Der wichtigste ist: Du bist dann arbeitslos. Ebenfalls nicht unwichtig: Eine abgebrochene Ausbildung macht sich nicht gut im Lebenslauf.

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07.01.2012, 08:30 Uhr
 
antwortomat

Du bist arbeitslos und musst Dir 'nen neuen Job suchen. Du hast noch immer keine abgeschlossene Ausbildung, Du hast Rennerei, Du hast einen "negativen " Punkt im Lebenslauf, Du bekommst kaum Geld von der Arge.

Ich würde die Ausbildung durchziehen. Bei Problemen mit dem Chef reden, wenn der Chef Probleme macht den Lehrer nach Auswegen fragen.

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13.01.2012, 10:31 Uhr
 
Marlo Boro

Wenn man seinen Ausbildungsvertrag kündigt, hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und würde somit, wenn man Glück hat, mit Hartz IV auskommen müssen, es sei denn, die Eltern sind in der Zahlungspflicht. Wenn man im Anschluß daran, wieder eine Ausbildung beginnen möchte, werden sicherlich unangenehme Fragen vom neuen Dienstherrn kommen, weshalb man seine Ausbildung nicht beendet hat. Letztendlich ist es jedem selbst überlassen, ob er eine Ausbildung abschließt oder nicht. Es ist ebenfalls wenig erstrebenswert, einen Beruf zu erlernen, den man letztendlich gar nicht ausüben möchte. Da ist es sinnvoller, einen klaren Schnitt zu ziehen und zu kündigen.

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13.01.2012, 11:12 Uhr
 
Oberguru

Wenn man sich seinen Beruf so ganz anders vorgestellt hat, sucht man ERST nach Lösungen und Alternativen, wenn der Übergang nahtlos und in den Puschen ist. Ansonsten halt Zähne zusammenbeissen und die Lehrjahre durchziehen. Die Ausbildung abzubrechen ohne das man weiss wie es weitergeht ist selten dämlich.

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21.01.2012, 03:30 Uhr
 
WWWeberTee

Die Entscheidung, ob man seinen Ausbildungsvertrag einfach kündigt, sollte man sich nicht einfach machen. Letztendlich ist es eine Entscheidung für das Leben und eine abgebrochene Ausbildung macht sich in keinem Lebenslauf besonders gut. Wenn Sie schon längst einen neuen Ausbildungsplatz in Aussicht haben, der Ihnen zum Beispiel mehr zusagt, weil Sie gemerkt haben, dass Ihre erste Berufsentscheidung nicht das richtige für Sie gewesen ist, so sollten Sie den Vertrag kündigen. Haben Sie allerdings noch keine Alternative, dann müssen Sie bedenken, dass Sie auch keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben werden, sondern höchstwahrscheinlich, je nachdem wie alt Sie sind, wieder von Ihren Eltern abhängig sein werden oder in die Richtung Hartz IV gehen.

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22.01.2012, 01:06 Uhr
 
Ennovon

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

BBIG §22 Satz 2.2

Ich denke das Deine Probezeit rum ist?

Problem Du kannst nur kündigen wenn du die Berufsausbildung afugeben willst, oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst.

Dies wird regelmässig von den Amtlichen Stellen so ausgelegt, das du dich in dem aktuellen Beruf NIE wieder als Azubi verdingen kannst. Du verspielst also die Möglichkeit den Beruf doch noch irgendwann zu erlernen.

Wenn du Probleme im Betrieb hast, rede mit der IHK / HK die helfen dir auch, evtl. findet sich ja ein Betrieb der dich innerhalb der Ausbildung übernimmt. Damit bleibst du in der Ausbildung und kannst doch weitermachen.

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27.01.2012, 20:05 Uhr
 
Arnahn2342

Wenn Sie keinen neuen Ausbildungsplatz direkt im Anschluß in Aussicht haben und selber kündigen, müssen Sie sich darauf einstellen, erst einmal als Antragsteller für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vorstellig werden zu müssen. Je nachdem in welchem Alter Sie sind, werden Ihre Eltern für Sie aufkommen müssen, was zum Beispiel den Wohnraum betrifft. Bei einer Neubewerbung müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie gefragt werden, was die Gründe für Ihre Entscheidung waren.

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