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Gast 16447

Ich wurde angezeigt, wegen angeblicher Sachbeschädigung (geparktes Auto), habe aber das Auto weder berührt noch gerammt!!!

Ich wurde von meiner Nachbarin wegen angeblicher Sachbeschädigung und Unfallflucht angezeigt. Mir wird vorgeworfen, dass ich in Ihr parkendes Auto gefahren bin. Dies ist leider definitiv nicht der Fall. Polizei kam und hat alles aufgenommen. Zeugen gibt es keine.Ich machte keine Aussage. Wie geh ich nun weiter vor? Aussagen oder Aussage verweigern und abwarten. An meinem Auto sind auch keine Schäden vorhanden. Vielen Dank für Eure Vorschläge


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ANTWORTEN (5)
19.03.2011, 14:08 Uhr
 
starmax

Wenn möglich, würde ich - unter Zeugen - Beweisssicherung betreiben, d.h. am Fahrzeug der "Geschädigten" die entsprechenden Stellen fotografieren, genau wie in Frage kommende Karosserieteile am eigenen Fahrzeug. Das hilft später einem Sachverständigen. Ich würde auch bei der Polizei auf entsprechende Maßnahmen dringen und Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung erstatten. Aussagen würde ich nur vor Gericht. Das alles aber nur, wenn ich sicher bin, daß auch kein anderer mein Auto bewegt hat.

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19.03.2011, 17:03 Uhr
 
MaG666

Ich kann dir nur einen sinnvollen Rat geben: Geh zum Anwalt! Nur der kann dir genau sagen, wie du dich verhalten solltest. Und vergiss den Rat von Starmax. Selber Beweissicherung zu betreiben, kann dir evtl. mehr schaden als es dir einbringt.

@ Starmax: Man muss auch nicht die Polizei darum bitten, die Beweissicherung zu machen. Die wissen schon selbst, wie man ihren Job machen muss. Diewerden die Beweise schon längst gesammelt haben.

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19.03.2011, 17:45 Uhr
 
Highspeed

Man muss Dir Deine Schld beweisen. Die Aussage einer Nachbarin, ohne Zeugen, oder Spuren an Deinem Auto wird da für eine Verurteilung nicht reichen. In dubio pro reo. Du musst die Ausssage nicht verweigern. Du musst sagen, dass Du es nicht warst. Evtl. kannst Du belegen, wo Du zum Tatzeitpunkt gewesen bist.

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19.03.2011, 19:43 Uhr
 
starmax

Mag666 - Beleg das doch mal bitte, bezüglich eines Schadens durch eigene Beweissicherung, da bin ich gespannt. Zur Vorgehensweise der Polizei und deren Motivation könnte ich Bücher schreiben: Die Chance, daß das wegen Unbedeutendheit nur unzureichend untersucht wird, ist jedenfalls größer als umgekehrt. Es geht ja auch nicht um ein Kapitalverbrechen, nicht mal um ein Offizialdelikt.

Übrigens: Bist Du Anwalt?

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19.03.2011, 20:06 Uhr
 
MaG666

@Starmax: Nö, bin ich nicht. Du aber auch nicht. Aber im Gegensatz zu dir weiss ich, dass Fahrerflucht, die dem Fragensteller zur Last gelegt wird, auf jeden Fall als Straftat angesehen wird und die Anzeige auf jeden Fall an den Staatsanwalt weitergeleitet wird. Und nur der kann entscheiden, ob der Fall dann vor Gericht entschieden wird oder wegen einem unbedeutendem Schaden nicht weiter verfolgt wird. Und deswegen wird die Polizei auch die Beweise gesichert haben. Deshalb bringt auch eine "private" Beweissicherung nichts, sondern kann nur zusätzliche Probleme bringen, z.B. dann, wenn der Wagen auf privatem Grund steht.

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