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Jaumann_198

Ich ziehe demnächst aus meiner bisherigen Wohnung aus. In meinem Mietvertrag steht nichts von Renovierungen. Kann mein Vermieter dann verlangen, dass die Wohnung am Übergabetag frisch gestrichen ist oder kann ich sie auch unrenoviert übergeben?


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ANTWORTEN (6)
23.01.2011, 22:56 Uhr
 
shred

Wenn im Vertrag nichts dergleichen geregelt ist, brauchst du auch nicht zu renovieren.

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23.01.2011, 23:20 Uhr
 
Frog

Ich weiß das man heute nicht mehr verpflichtet ist beim Auzug zu renovieren und wenn es nicht drin steht sowieso nicht.

Aber googel doch mal ein bißchen herum. Da wirst du bestimmt fündig

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23.01.2011, 23:35 Uhr
 
starmax

Wenn es sich wirklich so verhält und auch keine mündlichen Nebenabreden bestehen, bist Du nur zur besenreinen Übergabe verpflichtet. Vergiß aber nicht das sogenannte Mängelprotokoll, daß Dich vor der späteren Geltendmachung von eventuellen oder behaupteten Schäden an der Wohnung schützt.

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24.01.2011, 11:03 Uhr
 
Blaue_Fee

Wenn in deinem Mietvertrag tatsächlich nichts von Renovierung steht, musst du nichts machen. Da muss man nichts mehr googeln ... ;-)

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25.01.2011, 14:09 Uhr
 
rrankewicz

Renovierung ist tatsächlich ursprünglich VERMIETERSACHE, auch wenn es in fast jedem Mietvertrag dem Mieter aufgebürdet wird. Von daher...

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27.01.2011, 19:01 Uhr
 
M_mitz421

Normelerweise verläßt man eine gemietete Wohnung so, wie man sie einst bezogen hat. Wenn du unrenoviert und nicht gestrichen eingezogen bist und keine speziellen Vereinbarungen im Mietvertrag stehen, dann kannst du die Wohnung auch ungestrichen wieder verlassen.

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