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LightsOut

Ich ziehe demnächst in eine WG. Der Hauptmieter meinte, es würde reichen, wenn wir einen mündlichen Mietvertrag miteinander abschließen. Stimmt das oder sollte ich auf was Schriftliches bestehen?


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ANTWORTEN (9)
16.12.2010, 22:42 Uhr
 
Highspeed

Immer schriftlich, dann gibt es keine/weniger Mißverständnisse.

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16.12.2010, 23:33 Uhr
 
anne-emilie

Highspeed hat recht!!

Mündliche Mietverträge sind ungültig,und deshalb für Sie sehr riskant!!

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17.12.2010, 08:20 Uhr
 
sininen

Haha, lassen Sie sich bloss nicht verarschen! Wenn es kein Papier über das Mietverhältnis gibt, dann kann der Vermieter Sie jederzeit vor die Tür setzen (zur Not auch per Polizei), denn er kann ja behaupten, Sie seien gar nicht Mieter. An Ihrer Stelle würde ich mal fragen, warum der Hauptmieter das so möchte. Vielleicht hat er gar nicht die Erlaubnis vom Vermieter einen Untermieter zu haben. Bestehen Sei in jedem Fall auf einen Untermietvertrag damit Sie auch Rechte haben (und sich im Notfall auf ein Papier berufen können). Einen "mündlichen Mietvertrag" gibt es ausserdem rechtlich auch gar nicht.

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17.12.2010, 08:26 Uhr
 
Schwester81

Ich würde auch in jedem Fall auf einen schriftlichen Mietvertrag bestehen.

Sicher ist sicher. Und es geht dabei ja nicht nur um die Rechte der Vermieters, auch um die Rechte des Mieters bzw. Mitbewohners...

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17.12.2010, 09:54 Uhr
 
shred

Rein aus rechtlicher Sicht kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden, es besteht kein Zwang zur Schriftform. Allerdings bringen Sie sich damit ohne Not in eine sehr schlechte Position, denn wenn es zum Streit mit dem Vermieter kommen sollte, stehen Sie buchstäblich mit leeren Händen da. Ich würde in jedem Fall auf einen schriftlichen Mietvertrag bestehen, der meine Rechte und meine Pflichten regelt. Wenn der Vermieter seriös ist, wird er damit keine Probleme haben.

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17.12.2010, 11:28 Uhr
 
Krakz

Die bisherigen Antworten sind fast alle nicht korrekt. Der Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform - spätestens mit der Annahme des Mietzinses entsteht das Mietverhältnis.

Richtig ist: Keine Schriftform macht Auseiandersetzungen schwierig ...

Richtig ist aber: Ohne Schriftform gilt der gesetzliche Standard. Der ist für den Mieter nicht so schlecht wie hier behauptet - weil die üblichen Einschränkungen nicht vorkommen.

Bei einer WG käme vermutlich ohnehin nur ein Untermietvertarg bzw Verhältnis in Frage - die Rechte als Mieter sind da sehr begrenzt ob schriftlich oder nicht.

Praktisch: Sollten Sonderzahlungen wie Kaution etc verlangt werden, würde ich auf den Vertrag bestehen. Sonst bring ein Untermietsvetrag parktisch nichts

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17.12.2010, 13:00 Uhr
 
tobix

Das wird in Ihrem Vertrag drinstehen. Also Unterlagen rauskramen und nachlesen! Falls Unklarheit herrscht einfach bei der Versicherung anrufen bzw. den Makler fragen.

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17.12.2010, 13:02 Uhr
 
tobix

Hat die Website Probleme, wenn man zwei Fragen gleichzeitig offen hat und eine beantwortet?

Egal, meine obige Antwort ist hier fehlplatziert :)

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21.12.2010, 20:35 Uhr
 
boDietrichdo1

Hallo, im Grunde ist ein mündlicher Mietvertrag auch gültig - das ist ein Fakt. Das Problem liegt jedoch in der Beweisbarkeit, deswegen ist eine schriftliche Vereinbarung meiner Meinung nach unersetzlich. Und was sollte der Vermieter denn dagegen haben, wenn alles ok ist?!

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