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lutzerBUZZ

In Deutschland gbt es eine Krankenpflichtversicherung, aber was, wenn nach einer privaten Insolvenz jede Kasse Nein sagt?


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ANTWORTEN (4)
05.12.2011, 07:16 Uhr
 
antwortomat

Wie Du schon sagst , es ist eine Pflichtversicherung. Die können zwar "Nein" sagen, nützt aber nix.

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06.12.2011, 12:32 Uhr
 
Walbrecht

Die letzte Kasse, in der man versichert war, muss einen in diesem Fall weiterhin versichern. Sie hat nicht das Recht die Wiederaufnahme zu verweigern, wenn andernfalls eine Versicherungslücke bestehen würde. Dies ist der Hauptvorteil, der mit der Pflichtversicherung geschaffen wurde.

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09.12.2011, 19:04 Uhr
 
Lucaschinsky

Ihre Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie wieder aufzunehmen. Das kann allerdings in einem solchen Fall sehr teuer werden. Hier besteht die Möglichkeit, einen Bedürftigkeitsantrag zu stellen und die Beiträge so zu senken. Reichen Sie Widerspruch gegen die Ablehnung ein und ziehen einen Anwalt zu Rate.

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29.02.2012, 13:25 Uhr
 
TheGFC

Gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht einfach einen Kunden ablehnen nur weil dieser Insolvent ist. Die Kassenbeiträge werden entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitsamt direkt an die Kasse gezahlt. Also ist es völlig egal ob Insolvent oder nicht. Die Kassen sind vom Gesetzgeber her verpflichtet zu versichern. Die Frage ist nur, wer diese Beiträge zahlt. Solange dies nicht geklärt ist, können die nicht versichern.

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