. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Hendrik Be...

In meinem Mietvertrag steht nichts über die Gasthermenwartung. Nun kam die Rechnung. Die muss doch der Vermieter zahlen, oder?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
24.03.2011, 23:28 Uhr
 
Jan Ziegler

Eigentlich schon. Vielleicht aber hat dich der Vermieter an den Kosten beteiligt. Das sollte aber auf dem Prüfstand stehen, ob der das darf und inwiefern er das darf. An deiner Stelle würde ich mal mit ihm reden. Zur Not kannst du dann immer noch den Rechtsweg gehen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
25.03.2011, 16:08 Uhr
 
Bernhae_Kl...

Hast Du vielleicht dem Installateur nicht die Adresse deines Vermieters angegeben? Vielleicht hat er auch die Adressen verwechselt. Denn meines Wissens ist das generell so, dass der Vermieter die Rechnung bekommt und zahlt. Es handelt sich dabei um umlagefähige Kosten, die du in deiner Nebenkostenabrechnung wiederfindest. Darauf zahlst du in der Regel einen monatlichen Abschlag

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.03.2011, 20:31 Uhr
 
ro_beann1

Grüß Dich, meiner Meinung nach hast Du absolut Recht! Bei mir ist das auch so, dass der Vermieter die Wartung der Gastherme in meiner Wohnung bezahlt. Also mach ihn am Besten mal ganz höflich drauf aufmerksam, ansonsten kannst Du Dich ja mal an den Mieterbund wenden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
04.04.2011, 12:11 Uhr
 
miele

"Wartung" unterliegt grundsätzlich dem Vermieter, da sie der Funktionstüchtigkeit und dem Werterhalt der vermieteten Sache dient.

Diese kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Wenns anders im Mietvertrag steht, würde ich diesen ggfs. prüfen lassen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN