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schmiddle3

In welchen Fällen gewährt der Vermieter Mietnachlass? Bei mir im Haus wird saniert und es ist ziemlich laut. Was kann man tun?


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ANTWORTEN (5)
07.01.2012, 20:09 Uhr
 
smarik76

Was man tun kann? Zum Beispiel sich darauf freuen, dass man zukünftig in einem optisch schöneren Haus wohnt.

In Sachen Mietminderung gibt es eine Fülle von Urteilen. Es muss ziemlich lange sehr laut sein, wenn Sie mindern wollen - einfach mal nach entsprechenden Urteilen googeln.

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09.01.2012, 08:29 Uhr
 
MikelCTX

Eine Sanierung eines Hauses geht in den seltensten Fällen ohne eine gewisse Geräuschkulisse vonstatten. Wird die Sanierung durchgeführt, um den Wohnkomfort zu verbessern oder um längst fällige Reparaturen durchzuführen, muss der Baulärm geduldet werden. Allerdings sollten die Ruhezeiten in den Mittags-, Abend- und Nachtstunden eingehalten werden. Dauert die Sanierung sehr lange, kann ein Mietnachlass mit dem Vermieter vereinbart werden.

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09.01.2012, 17:23 Uhr
 
Lerrmann_Der2

Mietnachlässe können gewährt werden, wenn der Wohnwert sinkt. Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen gehören jedoch (in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle) zu unvermeidlichen Belastungen, für welche der Vermieter nicht verantwortlich gemacht werden kann, ähnlich wie für Baustellen vor dem Haus. Sollte die Wohnung jedoch funktionell beeinträchtigt sein - z.B. durch zeitweilig fehlendes Frischwasser, Toilettenfunktion oder Heizwärme - kann man mit dem Vermieter über einen 15- bis 20%igen Nachlass verhandeln.

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19.01.2012, 10:27 Uhr
 
Alexander ...

Wenn im Haus Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, müssen diese vorher angekündigt werden. Bei erheblicher Lärmbelästigung während dieser Sanierungsarbeiten kann man um eine Mietminderung bitten. Sollte man diese Mietminderung versuchen, gerichtlich durchzusetzen, muß man Beweise aufbringen. Es ist sinnvoll, sich mit dem Vermieter über eine vorübergehende Mietminderung zu einigen.

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19.01.2012, 11:19 Uhr
 
seraflne

Zum Mieterverein gehen. DIe kennen sich damit aus. Kein Mitglied? Tja, Pech gehabt. Um sowas kümmert man sich bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Mit ziemlicher SIcherheit haben sie aber keinen Anspruch auf Mietnachlass. Krach liegt in der Natur der Sache, und sofern wie oben bereits geschildert der Wohnwert nicht drastisch sinkt (Heizung, Toilette) gibts nix.

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