



Es kommt für die Steuerfreiheit auch auf das Abschlussdatum der Versicherung an.
Das betrifft die klassischen Lebensversicherungen und auch Rentenversicherungen
mit Kapitalwahlrecht, wenn man sich bei Ablauf für die Auszahlung in einer Summe
statt für die




Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind dann steuerfrei, wenn der Empfänger des Auszahlungsbetrages der Vertragspartner ist, die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und er mindestens 5 Beiträge nachweislich selbst einbezahlt hat. Be




Eine Lebensversicherung ist in der Regel steuerfrei, doch gibt es dabei die Grenze zu beachten, denn ab einer bestimmten Summe, kann beim Finanzamt nachgefragt werden, wird eine sogenannte Gewinnsteuer anfallen. Deshalb voirher unbedingt einen Steuerberat