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In welchen Fällen tritt eine Lehrzeitverkürzung in Kraft? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?


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ANTWORTEN (3)
30.10.2011, 16:29 Uhr
 
Maegwyn

das dürfte von Beruf zu Beruf unterschiedlich sein, die genauen Bedingungen kennt aber die IHK. Es gibt wohl auch zwei Arten von Verkürzung: die von vornherein geplante sowie die nachträgliche Kürzung. Bei der nachträglichen Kürzung ist glaube ich das Ergebnis der Zwischenprüfung und die bisherige Beurteilung des Arbeitgebers ausschlaggebend.

Bei meiner Ausbildung hat man ganz grundsätzlich schon von Anfang an verkürzt, also direkt 2 statt 3 Jahre verplant. Das war alles mit der IHK zusammen abgesprochen, damit die Azubis keine Probleme bekommen. Wir haben in diesem Fall schon nach dem ersten Lehrjahr die Zwischenprüfung gemacht und dafür im ersten Jahr die Inhalte des ersten und zweiten Lehrjahrs gestrafft (dafür gab's dann ganz viele sehr intensive Seminare).

Zusammengefasst: IHK und Arbeitgeber befragen, die müssen das nämlich sowieso beide absegnen :-)

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31.10.2011, 14:41 Uhr
 
engelatmars20

Teilweise bildet der Schulabschluss schon eine Grundlage dafür. In manchen kaufmännischen Berufen führt das Abitur zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit. Ansonsten müsstest Du einen Durchschnitt von mind. 1,5 in der Berufsschule haben und gute Leistungen in der Praxis. Dein Ausbildungsbetrieb muss der VErkürzung zustimmen.

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31.10.2011, 15:50 Uhr
 
de1983Jöre

Azubi und Arbeitgeber müssen sich darüber einig sein, dass die Fähigkeiten des Lernenden gut genug sind, dass eine kürzere Zeit ausreicht. Meist ist das der Fall, wenn die Grundlagen schon durch eine vorherige Ausbildung gegeben waren und direkt spezielle Dinge gelehrt werden können.

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