



Wenn der Richter glaubt, das der betroffene eine Staftat begehen wird. (z.B. bei einem bekannten Hooligan vor einem Fußballspiel.)
Das Recht der Zuschauer auf körperliche unversehrtheit wird in diesem Fall höher gewichtet als das Recht des potentiellen Täters auf Freiheit.
So mal ganz platt und knapp...




Diese Art von Inhaftierung wendet man an, wenn man eine notwendige Zeugenaussage erzwingen will. Länger als bis zu 6 Wochen kann man aber niemand einsperren. Wenn der Zeuge bereit ist, die Wahrheit zu sagen, so kommt er wieder frei. Verhängen darf das nur der Richter, auch nur in begründeten Fällen.




Eine Beuge- bzw. Ordnungshaft kann verordnet werden, wenn ein Zeuge eine wichtige Aussage verweigert. Sobald der Zeuge aber seine Bereitschaft erklärt, muss die Ordnungshaft sofort aufgehoben werden. Ansonsten kann sie zwischen einem und sechs Tagen verhängt werden.




Diese Ordnungshaft wird in erster Linie dann verhängt, wenn ein wichtiger Zeuge eine Aussage verweigert und kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Sie darf nur vom Richter ausgesprochen werden und kann bis zu sechs Monaten andauern. Erst, wenn sich der Zeuge bereit erklärt, ausszusagen, wird die Haft beendet.