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MissInes_new

In wie weit ist eine Taschenkontrolle bei einer Demo legitim? Ab wann kann ich mich dagegen wehren?


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ANTWORTEN (4)
05.10.2011, 13:53 Uhr
 
MaG666

Kommt darauf an, wer deine Tasche kontrollieren will. In Deutschland darf es einzig und allein die Polizei. Alle anderen, egal ob Türsteher, Security-Mitarbeiter oder Kino-Einlasser dürfen deine Taschen nur kontrollieren, wenn du sie freiwillig dafür hergibst. Allerdings haben die dann auch das Recht, dir den Zutritt zu verweigern, falls du es nicht machst ;-) .

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05.10.2011, 14:17 Uhr
 
Alex64

Die "Taschenkontolle" vor einer Demonstration durch Polizeibeamte ist jederzeit zulässig; das nennt sich im Übrigen "Durchsuchung von persönlichen Gegenständen" und ist grundlegend in der §§ 102 - 110 der StPO und im jeweiligen LandesPolG geregelt. Und "dagegen wehren" kannst Du dich prinzipiell gar nicht.

Es gibt zwar auch hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit, aber das ist - wie so oft - reine Auslegungssache des durchführenden Polizisten und - in der Nachbeurteilung - eines eventuell mit diesem Fall befassten Richters.

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07.10.2011, 15:19 Uhr
 
BiHardy10

Das dient zur Gefahrenabwehr, also musst Du es wohl über Dich ergehen lassen. Wahrscheinlich nicht nur als Teilnehmer, sondern auch wenn Du Dich nur in der Nähe der Demo aufhältst. Es müssen allerdings die Voraussetzungen von § 29 Polizeigesetz erfüllt sein, soweit ich weiß, schau da mal rein.

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09.10.2011, 09:23 Uhr
 
Julian Krause

Ein Polizist darf dich kontrollieren, wenn er einen konkreten Verdacht hat. Ab wann dieser Verdacht gerechtfertigt ist, liegt in den Augen des Betrachters. Im Zweifel lass es lieber zu, dann sparst du dir ne Menge Ärger. Denn falls er bereit ist seinen Standpunkt durchzuziehen, kann es als Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgelegt werden.

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