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Joseph Huber

Inwieweit fällt ein Kapuzineraffe unter das Artenschutzgesetz?


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ANTWORTEN (5)
17.08.2011, 10:54 Uhr
 
fiatpolski

So wie jeder andere Affe auch? Verstehe die Frage nicht ganz.

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17.08.2011, 15:43 Uhr
 
JosefinesK...

In freier Wildbahn fallen diese Affen nicht unter das Artenschutzgesetz. Wenn man sie allerdings privat oder in Zoos halten will, kann man ihnen in den seltensten Fällen den Lebensraum bieten, den sie brauchen. Deshalb wird prinzipiell von einer Affenhaltung für private Zwecke abgeraten.

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18.08.2011, 10:02 Uhr
 
starmax

Wenn der Affe ausrastet... wird er erschossen!

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19.08.2011, 17:53 Uhr
 
wowa3489

Unter die bedrohten Tierarten fällt auch der Gelbbrust-Kapuziner, Cebus xanthosternos. Seine Heimat ist das östliche Brasilien. Durch den dortigen Holzeinschlag, die Kultivierung des Regenwaldes und die immer dichtere Besiedelung wird sein angestammtes Gebiet immer kleiner und diese Unterart in ihrer Existenz gefährdet.

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21.08.2011, 09:57 Uhr
 
Tiefflieger

Wie alle wilden Tiere, darf nicht jeder einfach Affen mit nach Hause nehmen oder über Internet bestellen. Das würde sie ihrem natürlichen Lebensraum entreißen und ist deshalb auch verboten. Das muss aber lange nicht heißen, dass diese Art auch vom Aussterben bedroht ist.

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