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Inwieweit gilt die Beförderungspflicht für Taxifahrer?


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ANTWORTEN (5)
11.01.2012, 09:37 Uhr
 
Oberguru

Taxifahrer bzw unternehmen unterliegen dem Kontrahierungszwang, d.h. sie müssen dich befördern, auch wenn es nur 50 Meter um die Ecke geht.,

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11.01.2012, 15:15 Uhr
 
netter_fahrer

"Die Beförderungspflicht im Taxi besagt, dass der Taxifahrer kein Recht hat, einen Fahrgast abzulehnen. Allerdings gilt das nur unter normalen Umständen und wenn sich das Ziel innerhalb seines Pflichtfahrgebietes befindet. Wünscht der Gast eine Beförderung außerhalb des Gebietes, steht es dem Taxilenker frei diesen Service anzubieten. Oder ist der Fahrgast zum Beispiel stark angetrunken, erscheint gefährlich oder zahlungsunfähig, ist es dem Taxilenker erlaubt seinen Transfer abzulehnen. Zudem beinhaltet die Beförderungspflicht, dass der Taxifahrer immer die kürzeste Strecke wählt, sofern vom Fahrgast nichts anderes gewünscht wird. Der Transfer muss innerhalb des Pflichtfahrgebietes zum ortsüblich festgelegten Tarif erfolgen." Quelle:

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12.01.2012, 16:23 Uhr
 
Maters2764

Grundsätzlich gilt die Beförderungspflicht, außer in bestimmten (begründeten) Ausnahmefällen. Dazu gehören unter anderem:

- Stark betrunkene Fahrgäste (Brechanfälle, Schlafen, riskantes Verhalten)

- Stark verschmutzte Fahrgäste (z.B. Schlamm oder Fäkalien)

- Fahrgäste mit offenen Speisen und Getränken (Klassiker: Döner und Glas Bier)

- Rauchende Fahrgäste

- Aggressive Fahrgäste (Pöbelei, gerne auch gepaart mit Punkt "betrunken")

- Verweigerung der Gurtpflicht durch Fahrgast

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14.01.2012, 22:05 Uhr
 
Jupp Taylor

Die Beförderungspflicht für Taxis gilt generell für alle menschen und auch für grenzwertige Zustände dieser Personen.Auch Betrunkene müssen mitgenommen werden,allerdings muss dieser für eventuelle Schäden(z.Beispiel erbrechen)haften.Die Beförderungspflicht gilt im übrigen auch für Haustiere,das heisst ein Haustier muss generell mitbefördert werden.Ausnahmen gelten nur wenn eine persönliche Bedrohung des Fahrers in Aussicht stehen.

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25.01.2012, 22:35 Uhr
 
TatjaRetter

Nach § 22 des Personenbeförderungsgesetzes muss ein Taxifahrer alle Fahrgäste befördern, die das von ihm verlangen.

Das gilt aber nur in seinem üblichen Pflichtfahrbereich, bei weiteren Strecken

darf er auch Fahrten ablehnen.

Wenn der Taxifahrer sich durch den Fahrgast gefährdet sieht, darf er natürlich

die Beförderung verweigern.

Das ist z.B. bei betrunkenen, randalierenden oder offensichtlich bewaffneten

Personen der Fall.

Auch wenn es zweifelhaft ist, ob der Fahrgast die Kosten der Taxifahrt

bezahlen kann, darf er eine Beförderung verweigern.

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