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Paul Lehmann

Inwieweit ist der Begriff 'Hustenbonbons' geschützt?


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ANTWORTEN (5)
13.09.2011, 12:30 Uhr
 
Alex64

"Wer hat's erfunden?"

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13.09.2011, 13:51 Uhr
 
Blaue_Fee

Soviel ich weiß, ist der Begriff "Hustenbonbon" ebenso wenig geschützt, wie der Begriff "Keks".

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13.09.2011, 17:22 Uhr
 
Helena Vogel

Soweit ich weiß, ist das eine freie Produktbezeichnung, die von jedermann genutzt werden darf. Ich denke aber, dass nur solche Süßwaren als Hustenbonbon bezeichnet werden dürfen, die auch tatsächlich lindernde oder lösende Substanzen gegen Husten beinhalten.

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15.09.2011, 08:33 Uhr
 
Alexandra ...

Der Begriff ist im Allgemeinen nicht geschützt, sondern nur in Kombination mit einem Eigennamen. So sind viele Markennamen von Bonbons gegen Husten patentiert und geschützt, aber dieser Begriff an sich nicht. Er ist ja kein Eigenname und beschreibt eine Unterart der Bonbons, wiederum der Süßigkeiten.

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15.09.2011, 15:33 Uhr
 
Lucaschinsky

Interessanterweise nein. Em-eukal erfand 1928 das erste Bonbon dieser Art, allerdings war der Begriff Hustonbonbon oder Hustenpastille dafür noch nicht erfunden. So ließ man zwar den Markennamen "Em-Eukal" selbst patentieren, nicht aber Hustenbonbon. Man nannte sie stattdessen "Wohlfühlbonbons" und dieser Begriff wurde damals auch als Wortmarke geschützt und eingetragen.

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