. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
moritzMann37

Inwieweit kann ich eine Stromabrechnung anfechten?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
04.09.2011, 14:50 Uhr
 
bifu70

"Einfach so" mal anzufechten scheint nach der Häufung ähnlich gelagerter Fragen hier zu urteilen groß in Mode zu sein. Mal erstreckt es sich auf Strom, mal auf andere Kosten. Leute, ihr habt einen Vertrag geschlossen, und euer Vertragspartner hat seinen Teil erfüllt. Nun seid ihr am Zuge, mit der Zahlung der Rechnung auch euren Part zu erfüllen! Wenn deine Stromrechnung also nicht in der Sache zu beanstanden ist - wovon deine Fragestellung nichts durchblicken lässt -, solltest du sie vielleicht einfach bezahlen?

Antwort bewerten » rating (4 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
07.09.2011, 18:04 Uhr
 
Frank Schmitz

Du hast einen Zähler auf dem ganau steht, was du verbraucht hast. Wenn du überzeugt bist, dass der Zähler nicht stimmt, dann musst du das nachweisen. Die werden nämlich eigentlich regelmäßig geeicht. Hast du nochden Anfangszählerstand, als du eingezogen bist? Anders wird es kritisch.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
07.09.2011, 18:09 Uhr
 
briddie33

Du kannst gegen die Rechnung Widerspruch einlegen. Dieser muss aber fundiert sein. Du kannst den Zähler kontrollieren lassen bzw. Deinen Monatsverbrauch genau registrieren und dann hochrechnen aufs Jahr. Die Frage ist allerdings, warum Du die Rechnung anfechten willst. Daher auch nur die vage Antwort.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN