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Tyler Horn

Inwieweit muss man als Anwohner eigentlich das morgendliche Kirchengeläut akzeptieren? Wie ist das geregelt?


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ANTWORTEN (5)
16.11.2011, 22:59 Uhr
 
bh_roth

Ich zitiere Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte 2010, tägliches, zweiminütiges Glockenläuten sei ab sechs Uhr zulässig. Das Verwaltungsgericht Hannover bezeichnete das Gebetsläuten um 7 Uhr als zulässig. Die Stadtverwaltung Lübeck hätte keine Handhabe gegen das liturgische Glockenläuten. „Das stellt keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare und sozialadäquate Einrichtung dar“ Zitat Ende

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17.11.2011, 07:45 Uhr
 
Yasser

rede mit dem Pfarrer. Er könnte tägliche Einladungen verschicken, wenn du die Kosten dafür übernimmst

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17.11.2011, 08:07 Uhr
 
Der_Denis

Warte einfach ein paar Tage ab. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man so was nach einiger Zeit gar nicht mehr aktiv wahrnimmt.

Falls doch: rede mit dem Pfarrer.

Der Lärm wenn du an einer Hauptverkehrsstraße wohnst ist viel schlimmer.

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22.11.2011, 13:49 Uhr
 
Georg Geh

Da gibt es wohl immer mal wieder Klagen und Prozesse. Allerdings ist es meist so, dass das Geläut hinzunehmen ist, da es eine zumutbare Äußerung des Kirchenlebens ist. Und die freie Ausübung des Religion muss gewahrt werden. Außerdem ist die Nachtruhe nach einem Bundesgesetz um 6.00 Uhr beendet.

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26.11.2011, 14:07 Uhr
 
köllekölni

In den meisten Fällen ist die Kirche älter und war vor ihren derzeitigen Anwohnern vor Ort. Das ihre Glocken läuten, sollte jedem klar sein ;-) Das bedeutet, dass du höchst wahrscheinlich keine Chancen haben wirst dies zu unterbinden. Wenn es einen stört, sollte man gar nicht erst in die Nähe einer Kirche ziehen!

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