



Wenn jemand etwas justitiables sagt, dann kommt es immer darauf an, ob man es ihm beweisen kann.
Hat Sie z.B. jemand beleidigt und niemand sonst hat es mitbekommen, dann steht Aussage gegen Aussage - schlecht.
Gibt es einen Zeugen, der Ihre Aussage untermauern kann, dann kann man den Beleidiger verknacken. Und dann ist es auch egal, ob dieser Zeuge die Beleidigung gehört oder von den Lippen gelesen hat (wobei ich voraussetzen würde, dass derjenige das Lippenlesen wirklich gelernt hat)
Insoweit ist "Lippenlesen" durch jemanden, der das wirklich kann, m.E. juristisch gleichzusetzen mit "Hören" durch Ottonormalverbraucher




Glaub ich nicht! Wenn man sich durchliest, was die Allwissende Müllhalde zum Thema sagt, dann kommt man schnell zu dem Schluss, das Lippenlesen eigentlich nur unter Laborbedingungen funktioniert (deutliche Sprache, kein Dialekt, Wissen um den Gesprächsgegenstand, uvm.)




Mit Sicherheit dem" Hörensagen" vergleichbar, also unzulässig als Zeugenaussage.
Obendrein beliebig manipulierbar, wie jeder Synchronsprecher weiß.




Das kommt darauf an, wie gut eine Person das kann. Ein Taubstummer, der sich damit verständigen kann, wird als Zeuge ebenso zugelassen, wie jemand, der ein Gespräch hören konnte. Möglicherweise muss aber der Zeuge zugeben, dass er sich geirrt haben könnte.