. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Dirk Schmitz

Inwieweit sind Informationen, die durch Lippenlesen gewonnen wurden, juristisch verwertbar?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
27.09.2011, 17:49 Uhr
 
antwortomat

Gar nicht, weil sie nicht nachweisbar sind.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
28.09.2011, 00:55 Uhr
 
ing793

Wenn jemand etwas justitiables sagt, dann kommt es immer darauf an, ob man es ihm beweisen kann.

Hat Sie z.B. jemand beleidigt und niemand sonst hat es mitbekommen, dann steht Aussage gegen Aussage - schlecht.

Gibt es einen Zeugen, der Ihre Aussage untermauern kann, dann kann man den Beleidiger verknacken. Und dann ist es auch egal, ob dieser Zeuge die Beleidigung gehört oder von den Lippen gelesen hat (wobei ich voraussetzen würde, dass derjenige das Lippenlesen wirklich gelernt hat)

Insoweit ist "Lippenlesen" durch jemanden, der das wirklich kann, m.E. juristisch gleichzusetzen mit "Hören" durch Ottonormalverbraucher

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.09.2011, 01:04 Uhr
 
TKKG

Glaub ich nicht! Wenn man sich durchliest, was die Allwissende Müllhalde zum Thema sagt, dann kommt man schnell zu dem Schluss, das Lippenlesen eigentlich nur unter Laborbedingungen funktioniert (deutliche Sprache, kein Dialekt, Wissen um den Gesprächsgegenstand, uvm.)

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.09.2011, 05:47 Uhr
 
starmax

Mit Sicherheit dem" Hörensagen" vergleichbar, also unzulässig als Zeugenaussage.

Obendrein beliebig manipulierbar, wie jeder Synchronsprecher weiß.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.09.2011, 07:56 Uhr
 
Alex64

Wie jede andere Zeugenaussage auch - mit viel Vorsicht.

Alle Menschen lügen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
29.09.2011, 21:19 Uhr
 
Hannelore ...

Das kommt darauf an, wie gut eine Person das kann. Ein Taubstummer, der sich damit verständigen kann, wird als Zeuge ebenso zugelassen, wie jemand, der ein Gespräch hören konnte. Möglicherweise muss aber der Zeuge zugeben, dass er sich geirrt haben könnte.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN