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Becks_Finest

Inwieweit wird bei der Rente Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld angerechnet?


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ANTWORTEN (3)
29.08.2011, 02:10 Uhr
 
starmax

Arbeitsamt, Arge oder Jobcenter (wie immer der Laden auch gerade heißt) führen für diese Zeiten minimale Beiträge an die RV ab. Dafür könnte später tatsächlich ein zusätzliches Essen rausspringen - im Jahr!

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29.08.2011, 16:33 Uhr
 
JJObiwanX

während du arbeitslos ist, zahlst du trotzdem weiter in die rentenkasse ein. dieser beitrag wird rechnerisch auf 80 % des eigentlich fälligen rentenbeitrages aufgestockt. damit zählen auch arbeitslosenzeiten in die rentenberechnung mit hinein, da deine beiträge weiterlaufen.

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30.08.2011, 17:18 Uhr
 
SterneKoch

Die Zeiten der Arbeitslosigkeit werden auf die Rente mit angerechnet. Auf die zu erwartende Rentenhöhe allerdings wirken sie sich kaum aus, wenn man mit den regulären Arbeitszeiten vergleicht. Rechnen Sie damit, dass Ihre zu erwartende Rentenhöhe in der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht bis kaum ansteigt.

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