. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Morry_moor

Inwieweit wirken sich Entschuldigungsbriefe eigentlich vor dem Gesetz strafmildernd aus? Gibt es da eine Definition?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
19.09.2011, 07:05 Uhr
 
antwortomat

Ist mir nicht bekannt. Außerdem kann man sich nicht selber Entschuldigen, sondern nur um Entschuldigung bitten, auch wenn den Unterschied kaum noch einer kennt.

Antwort bewerten » rating (3 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
19.09.2011, 08:48 Uhr
 
WiseGuy23

Das ist ziemlich allgemein gefragt. Welche Art von "Entschuldigungsbrief" soll es sein? Also was immer strafmildernd wirkt ist die sog. Reue. Wenn man also erkennt, dass der Täter ernsthaft Unrecht wieder gutmachen will. Das steht in §46 StGB: Strafmildernd wirkt sich danach aus "...sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen."

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
20.09.2011, 17:17 Uhr
 
eineMeile1981

Die meisten Richter wird es milde stimmen, wenn der Angeklagte Reue zeigt. Auch die Anerkennung von Fahrlässigkeit statt Vorsatz kann so eher mal zugunsten des Angeklagten ausfallen. Es gibt keine genauen GEsetze dazu, aber das Strafmaß ist immer mit einer Spanne versehen. Mit Entschuldigung landet man eher am unteren Ende.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
20.09.2011, 17:49 Uhr
 
Ingenius

Kommt darauf an. Was hast du denn ausgefressen?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
22.09.2011, 20:07 Uhr
 
Matt the Bird

Bei jugendlichen Straftätern wirken sich diese in jedem Fall positiv auf das Urteil aus. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Entschuldigung ein deutliches Zeichen für Einsicht oder Reue des Täters ist. Im weitesten Sinne handelt es sich um eine Wiedergutmachung.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
24.09.2011, 21:26 Uhr
 
Chiara Ludwig

Kommt darauf an, wem man so einen Brief schreibt. Wenn er an das Opfer gerichtet ist, dann kann es sich schon strafmildernd auswirken, wenn der Eindruck vorherrscht, dass wirklich Reue vorhanden ist. Ein Brief an die Staatsanwaltschaft bringt allerdings nichts.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN