



Arbeitskleidung (solche, die ausschließlich beruflich getragen wird), die vom Betrieb gestellt wird, ist kein Einkommen des Azubi (und auch bei sonst keinem).
Natürlich kann man dann auch keine Kosten für Berufskleidung mehr absetzen (allenfalls Waschkosten, wenn der Betrieb nicht wäscht).