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Herr_Schrö...

Ist das erlaubt, für das Zahlnen auf Rechnung extra Kosten zu verlangen? Warum?


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ANTWORTEN (3)
27.12.2011, 03:24 Uhr
 
Denis Pohl

In einigen Fällen berechnen Online Versandhäuser beim Kauf auf Rechnung extra Kosten, welche jedoch den Rahmen von 1-3 € nicht überschreiten sollten. Der Verkäufer geht hier ein hohes Risiko ein, welches durch die Extrakosten etwas abgemildert wird, das ist rechtlich möglich. Auch bei Zahnärzten sind Zusatzkosten für eine geforderte Rechnung üblich, auch genannt "Rechnungsverhinderungsgebühr"

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30.12.2011, 08:11 Uhr
 
JodelJo32

Es ist erlaubt, dass ein Anbieter für das Zahlen auf Rechnung Gebühren verlangt, wenn er dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bekannt gibt. Dies ist nachvollziehbar, da dem Anbieter ein zusätzlicher Aufwand ensteht. Außerdem wird die Rechnung ja erst einige Tage nach Erhalt der Ware beglichen. Diese verspätete Zahlung hat den Effekt, dass dem Anbieter Habenszinsen entgehen.

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03.01.2012, 18:38 Uhr
 
Waldemar S...

Nein, das ist weder erlaubt, noch ist das üblich. Beim Zahlen auf Rechnung kommt der korrekte Betrag in Anrechnung. Skonto oder andere Vergünstigungen, gibt es allerdings in der Regel nur bei Vorkassezahlungen. Bei Zahlen auf Rechnung in Verbindung mit Zahlpause oder in Raten, da ist selbstverständlich ein Aufschlag zu erheben und rechtmässig.

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