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Gast 33594

Ist das nicht versuchte Nötigung?

Mein Ex-Partner hat mir eine Rente zugesichert; diese Zusicherung hält er grundsätzlich ein.

Vor einiger Zeit hat er anderen Rentenempfängern nachgegeben und zugesagte Erhöhungen neu geordnet.

Diese Erhöhung soll aber nur wirksam werden, wenn ich auf weitere Forderungen aus der damaligen Rentenzusage verzichte!


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ANTWORTEN (5)
27.01.2012, 09:16 Uhr
 
HeinzBabbe...

Ich würde mir das nicht gefallen lassen und überhaupt kein Geld mehr von ihm nehmen!

Dann kann er mal sehen, was er davon hat!

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27.01.2012, 09:18 Uhr
 
serofine

Unverschämtheit!

Sofort verklagen, den Kerl!

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27.01.2012, 09:37 Uhr
 
serofiine

Das hast du gar nicht nötig!

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27.01.2012, 20:27 Uhr
 
DasHoernchen

Ich würde den Ring ins Feuer werfen.

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27.01.2012, 23:26 Uhr
 
Maus2

Wenn das kein Witz sein soll: So wie es sich anhört - nur mündliche Zusagen - haben sie gar keine belastbaren Ansprüche. Der Ex kann die Zahlungen genauso locker einstellen, wie er einst eine Zusage gegeben hat.

Anders. Es liegt ein schriftli. Vertrag vor, daraus könnten Sie entnehmen, was ihnen zusteht. Aber auch so ein Vertrag ist nicht sakrosankt

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