Nachtrag: PP = Polizeipräsident.
Möchte wissen, ob er wirklich [r]ein politischer Beamter, "Politiker" ist, oder doch (noch ?!) Vollzugsbeamten-Eigenschaften / -rechte besitzt?




Darf ich das für dich googeln?
Also die allwissende Müllhalde sagt dazu folgendes:
#Der PP ist je nach Bundesland Polizeivollzugsbeamter oder Verwaltungsbeamter.
#Abgeordnete in einem Landesparlament werden in den meisten Bundesländern direkt gewählt.
Die Antwort lautet also: Der PP kann ein Landtagsabgeordneter sein, wenn er gewählt wurde. Ansonsten ist er es nicht.




... und, etwas weiter gelesen steht dort:
"Ausbildung, Voraussetzungen:
Polizeipräsidenten sind Beamte des höheren Dienstes. Ein Direktzugang ist meist nicht möglich oder zumindest nicht üblich. Hiervon ausgenommen sind die Bundesländer, in denen der Polizeipräsident ein politischer Beamter ist (z.B. Nordrhein-Westfalen)."
Also - welches Bundesland darf's denn sein?




In Deutschland haben wir die sogenannte Gewaltenteilung,
daher kann ein Polizeipräsident niemals gleichzeitig Ladtags oder Bundesabgeordneter und PP sein.
Will er ins Parlament, muss er seinen anderen Job Ruhen lassen.