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Nataly

Ist die Beistandschaft ein Rechtsanspruch, den ein Kind hat ?

Oder eine freiwillige Leistung des JA ohne Rechtsanspruch ?


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ANTWORTEN (1)
06.08.2010, 15:12 Uhr
 
norita

Die Beistandsschaft ist eine freiwillige Unterstützungsleistung des Jugendamtes im Gegensatz zur Amtspflegschaft, die gesetzlich geregelt ist.

Dazu müssten Sie einen formlosen Antrag stellen.

Gruß.

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