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Schnuller65

Ist die Pfändung von Renten eigentlich erlaubt oder unterliegen die einem besonderen Schutz?


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ANTWORTEN (5)
09.07.2011, 18:42 Uhr
 
starmax

Erlaubt. Es sei denn, Du hast Dir bei der Bank ein sog. P-Konto einrichten lassen - dann sind ca. 980,- mtl. pfändungssicher.

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10.07.2011, 18:33 Uhr
 
didiX33

Soweit ich weiß, können Renten genauso gepfändet werden wir andere Einkünfte, allerdings gelten auch hier die entsprechenden Tabellen, d. h. einem Alleinstehenden verbleibt ein bestimmter pfändungsfreier Sockelbetrag, der sich durch unterhaltspflichtige Personen entsprechend erhöht.

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10.07.2011, 19:10 Uhr
 
Flugmeissel

Renten und Rentenansprüche können genauso gepfändet werden, wie Gehalt oder Lohn.

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12.07.2011, 23:33 Uhr
 
Denis Pohl

Die haben keinen höheren Schutz als jedes andere Gehalt. Ein Mindestbetrag kurz über der Grundsicherung ist aber immer pfändungsfrei. Zum Leben bleibt demnach immer genug über. Wenn du unterhaltsverpflichtet bist, bleibt auch dementsprechend mehr übrig.

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14.07.2011, 20:48 Uhr
 
JannissMann3

Prinzipiell sind Rentenansprüche wie Arbeitseinkommen pfändbar. Bei Renten, die sich aus Verträgen mit Versicherungen ergeben, darf der Gläubiger aber nicht verlangen, dass der Schuldner seinen Vertrag kündigt. Erst ab dem regulären Rentenauszahlungsbeginn darf in solchen Fällen gepfändet werden.

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