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Alexander ...

Ist die Zahlung per Lastschrifteinzug eigentlich ein Risiko? Immerhin gebe ich meine kompletten Kontodaten raus.


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ANTWORTEN (6)
29.08.2011, 03:22 Uhr
 
starmax

Nichts im Leben ist bekanntlich ohne Risiko. Hier ist es begrenzt, da Mißbrauch ja leicht feststellbar ist und die Zahlung darüber hinaus 6 Wochen rückholbar.

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30.08.2011, 10:24 Uhr
 
Malte Weiß

ja, das stimmt, und zumindest im internet würde ich mit diesen angaben vorsichtig sein. andererseits hast du aber auch das recht, lastschriften innerhalb von sechs wochen nach der abbuchung zu reklamieren und dir das geld zurückzuholen, wenn die abbuchung nicht rechtmäßig war. also dann doch wieder ziemlich sicher.

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30.08.2011, 17:17 Uhr
 
ParadiseBird

Eigentlich nicht. Die Kontodaten sind dann zwar Dritten zugänglich, jedoch können Lastschriften innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Abbuchung ohne Probleme zurückgebucht werden. Selbst nach Ablauf dieser Frist ist eine Lastschriftrückgabe meist noch möglich. Der Nachteil ist, dass man seine Kontenbewegungen ständig beobachten muss.

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31.08.2011, 14:04 Uhr
 
PoppiHedemann

Die sechs Wochen Frist zur Rückgabe einer Lastschrift gelten nur bei formal korrekt zustande gekommenen Lastschriftaufträgen. Formal korrekt bedeutet unter anderem, dass man seine Unterschrift geleistet hat.

Da das bei Internetaufträgen eher selten der Fall sein wird, kann man einen solchen bis ans Ende aller Tage zurückrufen. Wahrscheinlich wird eine Bank rumzicken, wenn man nach einigen Jahren mit diesem Anliegen anklopft, aber letzten Endes wird sie die Rücklastschrift durchführen müssen.

Deshalb gibt es gar nix besseres, als per Lastschrift zu zahlen. Bei Zahlung per Überweisung trägst Du das Risiko, wenn Du Dich bei der Empfängerbankverbindung vertippst. Ob es Dir was ausmacht, Deine Bankverbindung im Internet zu übertragen, musst Du selbst entscheiden. Mir persönlich ist es wumpe.

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31.08.2011, 14:36 Uhr
 
Ingenius

Komplette Kontodaten sind kein Geheimnis. Sie stehen auf jeder Firmenrechnung. Damit ist aber niemand berechtigt, dort Geld abzubuchen. Bei einer Lastschrift kann man überprüfen, was abgebucht wurde. Bei Unregelmäßigkeiten kann der zuviel gezahlte Betrag zurückgefordert und die Lastschriftermächtigung aufgehoben werden. Das riskiert aber kein seriöser Zahlungsempfänger, daher ist das Risiko gering.

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01.09.2011, 14:47 Uhr
 
Tucan

zur Antwort von PoppiHedemann: das mit dem Widerspruch bis in alle Ewigkeit ist ein Irrtum. In den Geschäftsbedingungen der Banken steht: Einwände gegen den Kontioauszug und die dortigen Buchungen und Lastschriften können bis spätestens 6 Wochen nach Kontoabschluss reklamiert werden. Kontoabschluß ist in der Regel das Quartal und dann noch die 6 Wochen dazu, danach ist mit Widerruf einer Lastschrift definitiv schluss

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