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knipppser

Ist die Zuzahlungsgrenze für chronisch Kranke bei allen Kassen einheitlich geregelt? Oder gibt es da große Unterschiede?


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ANTWORTEN (3)
15.11.2011, 00:43 Uhr
 
Fynn Günther

Nein, diese Grenze ist gesetzlich geregelt. Und zwar zahlen chronisch Kranke pro Jahr maximal ein Prozent ihres Einkommens plus des Einkommens ihrer Familie (Bedarfsgemeinschaft) zu. Nur, ob sie mehr mehr Zuzahlung keine mehr leisten müssen oder das Geld wiederbekommen, das ist von Kasse zu Kasse verschieden.

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15.11.2011, 10:57 Uhr
 
DerFuchsIs...

Die grenze liegt einheitlich bei einem prozent des jahreseinkommens. bei nicht chronisch kranken sind es zwei prozent. sobald man da drüber kommt, kann man eine befreiung von den zuzahlungen beantragen und erhält sie in der regel auch. ob aber die zehn euro quartalsbeitrag zählen weiß ich nicht.

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30.11.2011, 20:07 Uhr
 
wolle2135

Chronisch Kranke müssen bis 1 Prozent ihres Einkommens zu Medikamenten, Behandlungen usw. zuzahlen. Das ist einheitlich in den gesetzlichen Krankenkassen geregelt und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Meist lohnt es sich, vorab die 1 Prozent zu zahlen und dann schon ab Jahresbeginn befreit zu sein.

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