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Ist ein elektronisches Fahrtenbuch erlaubt von steuerrechtlicher Sicht aus?


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ANTWORTEN (6)
05.04.2010, 12:17 Uhr
 
berns4000

Es ist erlaubt. Software dazu gibt es bei WISO, das dazu erforderliche Navi-Gerät von Navigon. Achtung: Nicht jedes Gerät dieser Firma ist dazu geeignet. Fragen Sie bei der Firma nach.

Preis für Navi (bei Mediamarkt Straubing gesehen) unter 200.- Euro, Fahrtenbuch-Sotware von WISO unter 20.- Euro.

MfG,

berns4000

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06.04.2010, 17:44 Uhr
 
Felix Wagner

Mit der Entstehung der GPS Systeme erlebte auch das Fahrtenbuch einen Aufschwung und eine Modernisierung. Ein elektronisches Fahrtenbuch gibt es für Dienstwägen und den gesamten Fuhrpark eines Unternehmens. Die Handhabung ist relativ einfach und die Aufzeichnungen des Fahrtenbuches stimmen ziemlich genau. Man muss das Buch nicht einmal in den Wagen einbauen, sondern kann es gleich verwenden.

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08.04.2010, 09:31 Uhr
 
maju

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist steuerrechtlich erlaubt!

Sofern das Fahrtenbuch mit der Fahrzeugelektronik FEST! angeschlossen ist.

Die Daten Fahrzeugbezogen sind, also nicht via I-Phone, Navigon und ähnlichen!

Die Daten wie Kilometerstand, Abfahrt und Ankunftzeit, Fahrziel und Route unveränderlich sind,

Privatfahrten von Dienstfahrten zu unterscheiden sind,

Werden dennoch Fahrten bearbeitet, wie z.b. Ansprechpartner u.Ä. , so muss diese Bearbeitung autom. gekennzeichnet sein.

Nur dann entspricht ein Fahrtenbuch den Richtlinien des FA.

Gruß maju

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08.04.2010, 21:41 Uhr
 
69erHeinze

Ein elektronisches Fahrtenbuch zeichnet sämtliche Fahrten auf, die mit dem Auto oder dem Wagen für Dienstzwecke vorgenommen werden. Das Fahrtenbuch zeichnet ausnahmslos sämtliche Wege auf, sodass keinerlei Betrug oder Hinterführung des Finanzamtes möglich ist. Besonders toll sind auch die integrierten zusätzlichen Leistungen und Services, die man mit dem Fahrtenbuch nützen kann.

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10.04.2010, 18:00 Uhr
 
MeisterGunni7

Möchte man eine Route planen oder weiß man den genauen Weg nicht ganz genau, ein elektronisches Fahrtenbuch bringt Licht ins Dunkel. Die modernen Geräte sind längst nicht nur dazu hergestellt, um die gefahrenen Fahrten aufzuzeichnen. Auch navigieren fällt damit kinderleicht. Mit jedem Gerät wird eine spezielle Software ausgeliefert, die es ermöglicht weitere Details am Computer auszuarbeiten.

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11.05.2010, 14:35 Uhr
 
albco

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist generell erlaubt. Es müssen aber einige Bestimmungen eingehalten werden, das wichtigste ist dass das Ding manipulationssicher ist, d.h. der Benutzer darf nicht in der Lage sein, einmal eingetragene Fahrt-Daten im Nachhinein zu verändern. Anbieter elektronischer Fahrtenbücher gibts viele am Markt, die Produkte unterscheiden sich meistens in Handhabbarkeit und Komfort. Beispiele sind: vlog-fahrtenbuch.de, pincar.de, driverslog.de...

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