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Manuel Müller

Ist eine Kündigung bei Krankheit rechtlich überhaupt zulässig?


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ANTWORTEN (5)
31.08.2010, 20:31 Uhr
 
Evolancer

Solange nicht WEGEN der Krankheit gekündigt wird schon, warum auch nicht?

Sonst könnte man ja per Krankenschein eine drohende Kündigung verhindern.

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31.08.2010, 21:04 Uhr
 
starmax

Auch falsch - Krankheit kann durchaus ein Kündigungsgrund sein - vor allem ständig wiederkehrende, gleiche Beschwerden, die dadurch eine Beschäftigung auch in Zukunft voraussichtlich be- oder verhindern würden.

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02.09.2010, 15:38 Uhr
 
raphTHEmixf

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist auch bei Krankheit rechtlich zulässig. Die Krankheit darf allerdings nicht der Kündigungsgrund sein. Das heißt, in der Kündigung darf nicht stehen: " Sehr geehrte Frau ... auf Grund ihrer Krankheit kündigen wir Sie." Du hast aber immer noch die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung zu klagen.

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03.09.2010, 09:26 Uhr
 
blackchris...

Ja, sie ist zulässig. Die Krankheit darf sogar der Kündigungsgrund sein. Allerdings muss der Arbeitgeber bestimmte Auflagen beachten. So muss er z. B. vor der Kündigung den kranken Arbeitnehmer zu einem Gespräch einladen und mit ihm die weitere Verfahrensweise abklären, um die Kündigung eigentlich abzuwenden. Im Einzelfall solltest Du Dich daher besser an einen Anwalt wenden.

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04.09.2010, 08:45 Uhr
 
Arnahn2342

Das kommt sicherlich auf diverse Faktoren an: Wurde die Krankheit stets vom Arzt bescheinigt, usw...

Normalerweise würde ich sagen, dass man nicht wegen Krankheiten gekündigt werden kann. Ich weiß allerdings nicht, ob und welche Schlupflöcher es für Arbeitgeber gibt.

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