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Henrick Böhm

Ist eine Kündigung per Fax wirksam? Muss so etwas nicht persönlich übergeben werden?


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ANTWORTEN (4)
21.08.2011, 11:37 Uhr
 
shred

Eine Kündigung erfordert normalerweise nur die Schriftform, und die ist mit dem Fax erfüllt.

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22.08.2011, 19:49 Uhr
 
EmUNDmely

Ein Kündigungsschreiben, das per Fax zugestellt worden ist, ist durchaus wirksam. Allerdings sollte man immer den dazugehörigen Sendebericht aufbewaren, um im schlimmsten Fall einen Nachweis über die entsprechende Faxsendung erbringen zu können. Ausschlaggebend ist im Grunde immer der Nachweis. Auch bei einer persönlichen Übergabe sollte man sich diese quittieren lassen

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23.08.2011, 08:06 Uhr
 
Jeüger_ger2

Du kannst Deine Kündigung auch per Fax übermitteln. Wichtig ist dabei nur, dass Du einen Sendebericht darauf hast. Im Falle von Streitigkeiten, kannst Du so beweisen, dass die Kündigung abgesandt worden ist. Allerdings würde ich immer zur Variante Einschreiben mit Rückschein raten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

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24.08.2011, 14:59 Uhr
 
sky_scholz...

Wichtig für die Wirksamkeit einer Kündigung sind deren fristgerechte Zustellung und der entsprechende Nachweis hierfür. Sie muss nicht persönlich übergeben werden und kann demzufolge auch per Fax erfolgen. Auf jeden Fall sollte eine schriftliche Eingangsbestätigung angefordert werden.

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