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MikelCTX

Ist eine polizeiliche Vernehmung gleichzusetzen mit einem Verhör? Wo sind die Unterschiede?


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ANTWORTEN (7)
10.02.2012, 17:56 Uhr
 
Behrjoe

Kenne mich mangelns Kontakte nicht sooo gut aus, würde aber meinen, es ist das Gleiche!

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10.02.2012, 18:58 Uhr
 
serafine

ja, das ist richtig. da es bei wikipedia eine weiterleitung von verhör auf vernehmung gibt, ist es dasselbe.

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10.02.2012, 19:29 Uhr
 
MaureenOHara

Auf jeden Fall nichts ohne den Anwalt sagen !!!

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11.02.2012, 03:23 Uhr
 
Mani2

Das Wort Verhör wird nur umgangssprachlich verwendet, im Amtsdeutsch spricht man von Vernehmung. bei Zeugen auch von Befragung.

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11.02.2012, 21:33 Uhr
 
A-uhn23

Der Unterschied zwischen einer polizeilichen Vernehmung und einem Verhör besteht darin, dass es sich bei einer polizeilichen Befragung um eine allgemeine Befragung des Geschehens und der Situation handelt, damit sich die Polizei einen ersten Eindruck verschaffen kann. Bei einem Verhör muss der Befragte vorher über seine Rechte aufgeklärt worden sein, was bei einer Befragung nicht nötig ist.

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14.02.2012, 08:41 Uhr
 
nickgelFoo134

Eine Vernehmung ist gleichzusetzen mit einem Verhör. Beides beinhaltet die Befragung durch eine amtliche Person zu einem Sachverhalt oder die Wahrnehmung eines Sachverhalts. Vernehmungen werden durchgeführt um zu einer Entscheidung zu kommen oder die Wahrheit ans Licht zu bringen. Sie wird meistens von Polizeibeamten durchgeführt. In Fällen einer Ordnungswidrigkeit oder in einem Strafprozess ist dies die Regel.

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14.02.2012, 10:29 Uhr
 
starmax

So ein Quatsch... Zeugen werden vernommen, Beschuldigte werden verhört.

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