



Ja. Da Unterhalt unter die Lohnersatzleistungen fällt, kann dieser zumindest anteilig gepfändet werden. Verhindert werden kann dies nicht. Allerdings ist Ihr zuständiger Sozialleistungsträger (z.B. Arbeitsagentur, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) aus G




Im Rahmen einer Unterhaltspfändung kann sowohl das Arbeitslosengeld wie auch ein Teil der Sozialhilfe gepfändet werden. Vermieden kann dies nur durch sachliche Gespräche mit dem Antragsteller der Pfändung. Der Antragsteller kann die Pfändung jederzeit zur




Beim Erhalt von Sozialleistungen ist eine Unterhaltspfändung nicht möglich, da die Sozialleistungen innerhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen. Eine Unterhaltspfändungsbechluss verjährt allerdings auch nicht. Sollte man eines Tages wieder einer sozialversi