Eine Freundin ist geistig beeinträchtigt und arbeitet in einer WfbM. Sie war im Zeitraum August und September 4 Wochen am Stück krank. Jetzt soll sie ihr Gehalt für September erst Ende Oktober erhalten. Sie hätte also im Oktober kein Geld zur Verfügung. Sie muss aber ihren Lebensunterhalt bestreiten.




Wenn es so im Vertrag steht, dann ja. Ansonsten ist es nicht zulässig.
Ich schlage die Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat vor.
Was ist eine WfbM?