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Fynn Günther

Ist es möglich eine Erzwingungshaft anzutreten, obwohl man eigentlich das Geld hätte, um zum Beispiel ein hohes Bußgeld zu zahlen?


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ANTWORTEN (9)
01.04.2011, 09:56 Uhr
 
hphersel

Verstehe ich Dich richtig? Du möchtest lieber in den Knast als Geld auszugeben? Die meisten machen's andersherum: lieber Geld ausgeben als in den Knast zu müssen...

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01.04.2011, 12:46 Uhr
 
TKKG

Ja. Das ist möglich.

Ich würde es aber nicht empfehlen!!!

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01.04.2011, 13:54 Uhr
 
miele

Warum nicht, keiner kann dich zwingen zu zahlen, obwohl dies genau die Intention der Haftandrohung ist.

Chacun à son goût.

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01.04.2011, 14:37 Uhr
 
mantrid

Erzwingungshaft heißt, Du bleibt so lange drin, bist Du einknickst und zahlst (o.K. es ist zeitlich befristet) . Es ist keine Ersatzstrafe! Soll heißen, Dein Bußgeld bleibt in voller Höhe bestehen! Es kann danach auch durch Pfändung, Zwangsvollstreckung usw. beigetrieben werden.

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01.04.2011, 20:05 Uhr
 
Titulowski

Sicher kannst das machen - und danach dann zahlen...

Erzwingungs- oder Beugehaft ist nicht dazu da um die Schulden abzusitzen...

Aber wer die Erfahrung machen will....

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02.04.2011, 20:05 Uhr
 
Manny23953

Ich verstehe nicht, warum Sie in eine Haftanstalt wollen. Sie haben auch nicht die Wahl, entweder die Haft oder das Geld. Sie müssen in jedem Fall bezahlen. Früher oder später. Oder denken Sie einmal an die Kosten, die entstehen, wenn Sie während Ihrer Haft nichts verdienen! Sie haben nur Nachteile davon.

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05.04.2011, 09:19 Uhr
 
SirGreg34

Warum nicht? Ob Du das Bußgeld bezahlst oder nicht hängt zwar auch davon ab, ob Du es kannst, aber davon geht das Gericht bei der Festsetzung ja erstmal aus. Willst Du aber nicht zahlen, können die Dich ja nicht dazu zwingen, nur weil Du das Geld hast. Ich würde aber nicht freiwillig in den Bau gehen, wenn ich zahlen könnte, besonders wenn das Urteil rechtskräftig ist.

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06.04.2011, 22:23 Uhr
 
Apfeldieb

Bist Du so scharf darauf, eine Haftanstalt von innen kennenzulernen? du mußt meiner Meinung nach, deine Zahlungsunfähigkeit erstmal nachweisen. Wenn Du Zahlungsunwillig bist, dann wird die Ordnungsstrafe in die Haftstrafe umgerechent. Den Faktor kenne ich aber nicht. Frag doch mal nach, ob Du dafür gemeinnützige Arbeit leisten kannst. Ich denke, dass das sinnvoller ist als Haft

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