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toller_heiko

Ist es rechtlich irgendwie bedenklich, wenn im Mietvertrag von einer mindest Mietdauer die Rede ist?


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ANTWORTEN (5)
25.09.2011, 08:49 Uhr
 
antwortomat

Nein, Du hast ihn ja unterschrieben und Dich so damit einverstanden erklärt.

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25.09.2011, 12:24 Uhr
 
Alex64

Nein.

Das nennt sich Vertragsfreiheit.

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26.09.2011, 18:16 Uhr
 
Julianeserbe

Soviel ich weiß, ist das legal. Mein Mietvertrag ist auch mindestens ein Jahr gültig. Der Vermieter darf das machen, da Du ja nicht gezwungen bist, das Angebot anzunehmen. Du entscheidest Dich ja schließlich selbst dazu, den Mietvertrag zu unterschreiben.

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28.09.2011, 17:03 Uhr
 
Mirffer12

Hallo! Eine mindest Mietabsicherung wird oftmals von Privatvermietern erhoben, da sie sich selbst absichern möchten. Allerdings sollte die Dauer des Mietverhältnisses nicht länger als 3 bis max. 5 Jahre festgelegt werden. Es ist nicht bedenklich, wenn Wohnraum sowie Vermieter einen guten Eindruck machen. Natürlich sollte gut überlegt werden, wie lange man dort wohnen möchte.

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28.09.2011, 21:15 Uhr
 
Louis Ma

Das ist eine ganz klare Fristsetzung, mit der man sich einverstanden erklärt, wenn man den Mietvertrag unterzeichnet. Sie sagt aus, dass die Wohnung für einen dafür vorgesehenen Mindest-Zeitraum zur Verfügung steht. Ich würde Abstand nehmen, weil man niemals weiß, wie sich die persönlich Situation entwickelt.

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