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farta_rich3

Ist es richtig, dass die eheähnliche Partnerschaft im Vergleich zur Ehe gestzlich nicht geregelt ist? Ich mache mir Gedanken, ob ich einen Anspruch auf Zugewinn habe, wenn ich mich von meinem Mann trenne?


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ANTWORTEN (5)
05.02.2011, 23:27 Uhr
 
Highspeed

Ist er denn nun Dein Mann, oder nur ein Lebensabschnittsgefährte?

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06.02.2011, 02:48 Uhr
 
starmax

Kein Anspruch, es sei denn, es besteht eine vertragliche Abmachung.

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07.02.2011, 08:11 Uhr
 
CSchmiddi

Zugewinnrechnungen gibt es nur, wenn man wirklich verheiratet war. Wenn man nur zusammenlebt, erwirbt man keine Ansprüche. Wenn du deine Zukunft sichern willst, auch falls ihm etwas passiert, solltet ihr es also besser offiziell machen. Zusammenleben alleine bringt nichts.

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08.02.2011, 15:59 Uhr
 
Helena Roth

Es ist vollkommen richtig, dass diese Partnerschaft nicht gesetzlich geregelt ist. Daher solltest Du einen sogenannten Partnerschaftsvertrag aufsetzen, (ähnlich wie ein Ehevertrag). Ich kenne ganz krasse Fälle: Die Frau hat in der Firma ihres Partners mitgearbeitet. Er ist gestorben und sie hat nichts bekommen, weil kein Testament usw. da war. Du hast auf nichts einen Anspruch.

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08.02.2011, 23:04 Uhr
 
chrissi1983

Das Gesetz sieht bei nichtehelichen Partnerschaften generell keinen Zugewinnanspruch vor. Von dieser Regelung abweichend gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen begrenzte Sonderregelungen. So z. B. wenn dein Lebensgefährte während eurer Beziehung ein Haus erworben hat, das nicht nur zur gemeinsamen Nutzung sondern zur gemeinsamen Zukunftssicherung angedacht war.

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