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brandy29083

Ist es tatsächlich rechtens, dass reduzierte Ware von der Warenrückgabe ausgeschlossen ist? Wie kann ich mich dagegen wehren?


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ANTWORTEN (4)
07.10.2011, 08:14 Uhr
 
Der_Denis

Du hast stets die gleichen Rechte, egal ob die Ware reduziert ist oder nicht. Ein allgemeines Umtauschrecht gibt es aber nicht, du hast also generell kein Recht darauf, Ware umzutauschen, nur weil sie dir nicht gefällt, bei der Konkurrenz billiger ist oder die falsche Größe hat. So was ist stets was freiwilliges, also das macht das Unternehmen aus Kulanz. (Ausnahme: bei Bestellung per Versandhandel, da gibt es eine Widerrufsfrist)

Anders sieht es aus, wenn ein Mangel vorliegt. Da hast du dann das Recht auf Preisminderung oder Umtausch.

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07.10.2011, 08:44 Uhr
 
sininen

"Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" bedeutet, wenn Sie etwas im Sonderangebot kaufen, haben Sie nicht mit der Kulanz zu rechnen, es sich nochmal zu überlegen. Denn eigentlich ist gekauft eben gekauft. Wenn die Ware allerdings schadhaft ist, haben Sie das selbe Recht wie immer, die Ware zurück zu bringen und sie ersetzt zu bekommen (was bei reduzierter Ware oft "Wandlung" bedeutet - Geld zurück). Auch bei anderen Fällen, in denen Ersatz vom Händler zu leisten ist, haben Sie alle Rechte. Nur der Umtausch wegen Nichtgefallen ist ausgeschlossen.

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09.10.2011, 04:21 Uhr
 
Alexander ...

Eine Unbegründete Rückgabe von einwandfreien Waren ist reine Kulanz des Händlers. Es kann also sogar jeglichen Umtausch unterbinden. Jedoch eine Reklamation, weil die Ware sich nachträglich als fehlerhaft erwiesen hat, ist auch bei reduzierter Ware rechtlich immer möglich.

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09.10.2011, 16:41 Uhr
 
Alpen_Heid...

Reduzierte Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Es sei denn, man stellt zu Hause einen Fehler oder Mangel fest, wie z.B. ein Loch in der gerade erstandenen Hose. In diesem Fall ist das Geschäft zur Rücknahme verpflichtet oder muss den Mangel beseitigen.

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