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Gast 18097

Ist Klage gegen Arbeitsamt oder Ministerium auf Schadensersatz möglich

Eine enorm hohe Anzahl von Umschulungen, macht es unmöglich in meinem Beruf wieder zu arbeiten. Trotz vieler Bemühungen scheint es so, daß ich mit meinen 47 Jahren keine Chance mehr habe, gegen die von der Bundesagentur f Arbeit produzierte Konkurrenz, die auch dann weiter zur Senkung der Arbeitslosenzahlen eingesetzt wird, wenn es genug Arbeitslose in dem Beruf gibt.

Wer kann Schadensersatzpflichtig sein: Bundesminister f Arbeit, Bundesministerium f Arbeit u. Soziales, Bundesagentur f Arbeit ?


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ANTWORTEN (1)
29.04.2011, 19:11 Uhr
 
starmax

Da wirst Du dich als Einzelner schwertun, hier einen konkreten Schaden nachzuweisen. Deshalb wären für so etwas nur Verbands- und Organklagen möglich.

Im Ernst scheint mir, daß Du Deine Situation etwas uncool einschätzt, es gibt durchaus noch andere - auch persönliche - Gründe für Arbeitslosigkeit in einem Markt, wo Angebot und Nachfrage eben nicht dem freien Spiel der Kräfte, sondern ganz kräftig der Manipulation ausgesetzt sind.

Mein Rat: Suche Verbündete und die richtige Partei für Deine (noch exakt zu fixierenden) Ziele.

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