



Das dürfte von den Vereinsstatuten abhängig sein, und davon, ob ein Interessenkonflikt aus den beiden Ämtern entstehen kann.




kommt drauf an, als was:
- als hauptamtlicher Vorsitzender bezieht er ein Gehalt oder eine Aufwandsentschädigung vom Verein. Das ist definitiv zulässig.
- als Platzwart sehe ich das problematisch, denn dann schließt er theoretisch einen Arbeitsvertrag mit sich selbst und überwach sich selst. Da ist der Interessenkonflikt vorprogrammiert.