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NX100

Kann derAbwasserzweckverb. mich dieses Jahr schon zu einer Dichteprüfung meiner Grube zwi ?

Nach meinem Wissen ist ein solcher Dichtenachweis auch erst ab 2015 ! gesetzlich vorgeschrieben.


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ANTWORTEN (3)
13.09.2010, 19:03 Uhr
 
Highspeed

Sickergrube, oder eher eine Art Abwassertank? Ich würde da mal mit jemandem in der Art von Wasserwerk/Stadtwerke/Klempner/Umweltamt sprechen.

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13.09.2010, 21:40 Uhr
 
Klabautermann

Die Rechtsgrundlagen finden sich in

- Wasserhaushaltsgesetz,

- Landeswassergesetz (z. B. NRW),

- Gemeindesatzung.

§ 61a Abs. 4 Landeswassergesetz NRW regelt, dass die Dichtigkeitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden muss.

Die Gemeindesatzung kann allerdings einen früheren Termin festlegen.

Daher: Besorgen Sie sich die Abwassersatzung der Gemeinde/Stadt, da steht das dann drin.

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14.09.2010, 14:16 Uhr
 
neilo

Wenn Du im Wasserschutzgebiet wohnst, dann ist die Dichtigkeitsprüfung noch 2010 fällig.

So zumindest in Schlewig-Holstein.

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