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Gast 29964

Kann ein Gastwirt die Haftung für die Garderobe ausschließen oder nicht?

Im INternet findet sich da Widersprüchliches. Was ist die aktuelle Rechtslage?


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ANTWORTEN (3)
21.11.2011, 18:25 Uhr
 
Alex64

Alte Juristenantwort; Es kommt darauf an ...

Und zwar in diesem Fall auf die Situation der Gaststätte.

Bei einer kleinen mit Sichtbarkeit der Garderobe für den Gast selbst - Pech für den Gast.

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21.11.2011, 21:01 Uhr
 
bh_roth

Na alex64, bist du Jurist? Der Gastwirt lehnt die Haftung ab, denn der Gast wird ja nicht gezwungen, seine Gaderobe abzulegen. Er tut es freiwillig. Anders ist es bei beaufsichtigten Garderoben. Dort liegt die Haftung immer beim Wirt / Veranstalter.

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22.11.2011, 07:16 Uhr
 
Alex64

Mindestens so sehr wie du.

Oder hätte ich was anderes behauptet als du in deinem Kommentar?

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