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Kann ein Werksarzt auch Betriebsfremde behandeln? Familienmitglieder zum Beispiel?


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ANTWORTEN (6)
01.12.2011, 14:56 Uhr
 
bh_roth

Viele Werksärzte behandeln auch Familienangehörige. Es gibt meines Wissens zwei Bedingungen: Es muss eine Privatkonsultation sein (vielleicht weiß das ein anderer User besser) und der Werksarzt hat die Genehmigung vom Werk (Benutzung der Werksräume, Materialien, Arzthelfer usw.)

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01.12.2011, 20:50 Uhr
 
TschiTschi

KÖNNEN, kann er bestimmt. Ob er es tut und darf, ist die andere Frage. Die kann Dir Dein werksärztlicher Dienst bestimmt am besten beantworten

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01.12.2011, 21:15 Uhr
 
bh_roth

@tschiTschi: Ob er es darf, ist auch sicher- wenn die von mir genannten Bedingungen erfüllt sind.

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04.12.2011, 14:49 Uhr
 
Annanna

Das kommt ganz darauf an, wie er eingestellt wurde. Das Unternehmen muss einen Arzt zur Verfügung stellen. Viele sind aber zu klein, um einen Arzt voll zu beschäftigen. Daher haben die meisten Betriebsärzte zusätzlich eine Kassenzulassung. Das ist dann aber nicht über den Betrieb abrechenbar.

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05.12.2011, 08:07 Uhr
 
bobbaisfat007

Es kommt darauf an, ob es ein frei praktizierender Arzt ist oder ein fest angestellter Arzt. Bei einem frei praktizierendem Arzt ist es ja so, dass dieser eigentlich in jedem Fall eine eigene Praxis hat und dementsprechend dann auch Betriebsfremde behandelt. Bei einem fest angestelltem Arzt ist jedoch anders, denn er darf das nicht.

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21.12.2011, 19:09 Uhr
 
Lucaschinsky

Nein, Familienmitglieder darf er nicht behandeln. Sein Kompetenzbereich bezieht sich ausschließlich auf Werksangehörige (daher muss er einsehen konnen, ob ein potenzieller Patient tatsächlich Betriebsmitglied ist). Das geht so weit, dass ein Werksmediziner nicht einmal die private Anschrift des Patienten wissen dürfte. Real liegt sie meist dennoch vor.

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